Hausordnungdes Landesmuseums Württemberg

Liebe Besucher*innen, wir begrüßen Sie herzlich in unserem Haus, das von Toleranz und Respekt geprägt ist und Menschen jeden Geschlechts, unabhängig von Herkunft und Alter herzlich willkommen heißt. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und wollen Sie zu Beginn Ihres Besuchs mit der Hausordnung vertraut machen. Bitte beachten Sie, dass für das Kindermuseum Junges Schloss eine erweiterte Hausordnung gilt.


Zweck der Hausordnung

Die Hausordnung trägt dazu bei, Ihnen den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu ermöglichen. Die Regelungen und Anordnungen dienen Ihrer Sicherheit sowie dem Schutz der vom LMW verwahrten Kulturgüter. Die Beachtung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Sie ist für alle Besucher*innen verbindlich. Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Räumlichkeiten unter Einhaltung des Persönlichkeits- und Datenschutzes per Video überwacht werden. Mit Betreten der Museumsgebäude des LMW erkennen Sie die Regelungen und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.


Hausrecht

  1. Der Vorstand des LMW übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen und Angehörige beauftragter Sicherheitsunternehmen (Sicherheitspersonal), das Hausrecht aus.
  2. Zu Ihrer Sicherheit kann das Museum bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderem Anlass ganz oder teilweise gesperrt werden.


Besucher*innen

  1. Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich entsprechend der guten Sitten zu verhalten und Handlungen zu unterlassen, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen.
  2. Zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit im LMW ist den Anweisungen unseres Sicherheitspersonals umgehend Folge zu leisten.
  3. Bitte betreten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit keine abgesperrten Bereiche und halten Sie Treppen, Durchgänge und Fluchtwege frei. Unser Sicherheitspersonal ist angehalten, hierfür Sorge zu tragen.
  4. Zweiräder, Scooter, Skateboards, oder Ähnliches, können wir aus Sicherheitsgründen im Innenhof nicht zulassen, vor dem Gebäude stehen Fahrradständer zur Verfügung.
  5. Bitte benutzen Sie unsere Müllkörbe, die Ihnen im gesamten LMW zur Verfügung stehen.
  6. In unseren Räumlichkeiten ist das Rauchen, auch sog. E-Zigaretten, nicht gestattet.
  7. Hunde sind im Außenbereich an der Leine zu führen. Verursacht Ihr Hund Verunreinigungen, müssen Sie diese bitte selbst beseitigen. Mit Ausnahme von Assistenzhunden können Sie Tiere nicht mit in das Museumsgebäude nehmen.
  8. Jedwede gewerbliche Tätigkeit, die nicht mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung erfolgt, ist in unserem Hausrechtsbereich verboten. Gleiches gilt für das Verteilen von Handzetteln, Prospekten, Werbematerialien und Warenproben jeglicher Art sowie Betteln.
  9. Das LMW steht als staatliche Kultureinrichtung des Landes Baden-Württemberg zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In tagespolitischen Angelegenheiten bewahren wir Neutralität. Eine politische Betätigung innerhalb unseres Hausrechtsbereiches – gleich welcher Art – ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vorstands ist verboten.


Kinder

  1. Wir wahren und schützen die Rechte von Kindern und unterstützen die gewaltfreie Erziehung. Wir sind Partner der „Aktion Gute Fee“ und verpflichten uns damit, Kindern Schutz und Hilfestellung zu leisten.
  2. In den Ausstellungen sind uns Kinder unter 14 Jahren in Begleitung  Erwachsener herzlich willkommen.
  3. Im Bereich der Sanitäranlagen des Erdgeschosses steht Ihnen ein Wickelraum zur Verfügung.


Garderobe und Gepäck

  1. Unsere Schließfächer und Garderobe finden Sie im Eingangsbereich (EG). Für die Nutzung übernehmen wir keine Haftung.
  2. Zum Schutz unserer Objekte gestatten wir es nicht, sperrige, scharfkantige oder spitze Gegenstände wie z. B. Regenschirme mit in die Ausstellungsräume zu nehmen.
  3. Rucksäcke und Taschen, die größer sind als DIN A 4 (ca. 20 x 30 cm), können nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Sie müssen in die Schließfächer eingeschlossen werden.
  4. Zum Erhalt unseres besonderen Raumklimas nutzen Sie bitte für nasse Oberbekleidung die Schließfächer oder die Garderobe.
  5. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass trockene Oberbekleidung, die Sie nicht abgeben wollen, von Ihnen während des gesamten Ausstellungsbesuches angezogen bleiben muss. Dies dient dem Schutz unserer Objekte vor unbeabsichtigten Berührungen.
  6. Im Zweifelsfall entscheidet unser Sicherheitspersonal darüber, welche Gegenstände mit in die Ausstellungsräume genommen werden dürfen.
  7. Große Kinderwagen können in den Ausstellungsräumen mitunter unhandlich sein. Wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitspersonal, das Ihnen gerne hilft und für die Dauer Ihres Besuches einen Buggy zur Verfügung stellt.
  8. An der Pforte stehen Rollstühle zur Ausleihe zur Verfügung.
  9. Bitte beachten Sie, dass die Schließfächer nach der Schließung des Museums allabendlich durch unser Sicherheitspersonal geöffnet werden. Der Inhalt wird dokumentiert und als Fundsache behandelt. Ebenso verhält es sich mit Gegenständen, die an der Garderobe zurückgelassen wurden.


Aufenthalt in den Ausstellungsräumen

  1. Unsere Ausstellungsobjekte dürfen Sie nicht berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsobjekte darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an ihnen herbeizuführen.
  2. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für durch Ihr Verhalten verursachte Schäden selbst haften. Ebenso sind Sie als Aufsichtspflichtige*r für das Verhalten der von Ihnen betreuten Personen verantwortlich.
  3. Essen und Trinken dürfen Sie in unserer Dürnitz (EG), nicht in den  Ausstellungsräumen.
  4. Gerne stellen wir Ihnen für die Ausstellungsräume transportable Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen nicht gestatten, eigene Sitzgelegenheiten mitzubringen.
  5. Bitte nehmen Sie bei der Nutzung von Mobiltelefonen auf andere Besucher*Innen Rücksicht und stellen Sie die Lautstärke so ein, dass Sie niemanden stören. Ohrhörer können Sie in unserem Shop zum Selbstkostenpreis erwerben.
  6. Aus konservatorischen Gründen ist es nicht erlaubt, in den Ausstellungsräumen Leuchtmittel zu verwenden (z. B. Taschenlampen oder Smartphone-Lampen).


Fotografieren und Filmen

  1. In unseren Ausstellungsräumen sowie in der Eingangshalle dürfen Sie für private Zwecke ohne Blitzlicht und Stativ oder Selfie-Stick gerne fotografieren und filmen. Ausnahmen, insbesondere in den Sonderausstellungen, haben wir für Sie gekennzeichnet. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher*innen.
  2. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie unsere Mitarbeiter*innen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis filmen oder fotografieren dürfen.
  3. Film- und Fotoaufnahmen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.


Sicherheitspersonal

  1. Wir bitten Sie, unserem Sicherheitspersonal respekt- und verständnisvoll zu begegnen.
  2. Unser Sicherheitspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz unserer Objekte bitte umgehend Folge zu leisten.
  3. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Sicherheitspersonals nicht befolgt, wird Ihnen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Hausverweis, Hausverbot, Strafanzeige und Schadensersatzforderungen geahndet. Bei Verweis aus dem Museum wird Ihnen das Eintrittsgeld nicht erstattet.


Fundgegenstände

Wenn Sie im Museum Gegenstände finden oder etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitspersonal.


Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Eingangsbereich des Museumsgebäudes aus. Außerdem kann sie an der Eintrittskasse und jederzeit auf unserer Internetseite eingesehen werden.

Hausordnung (PDF)