Praktika am Landesmuseum Württemberg FAQs zu den Voraussetzungen und zur Durchführung
Das Landesmuseum Württemberg (LMW) ist das größte kulturhistorische Museum in Baden-Württemberg. Mit den umfangreichen Sammlungen aus der Archäologie, der Kunst- und
Kulturgeschichte sowie der Populär- und Alltagskultur bildet es die Kulturgeschichte Württembergs von der Steinzeit bis zur Gegenwart ab.
Mit einem Praktikum oder einer Hospitation beim Landesmuseum Württemberg können praktische Erfahrungen in einem großen staatlichen Museum, am Zentrum für Kulturelle Teilhabe oder an der Landesstelle für Museen gesammelt werden. Wir ermöglichen spannende Einblicke in die vielfältigen Aufgabenbereiche sowie Berufsbilder unserer Kultureinrichtung.
Die Voraussetzungen und die Verfahren unterscheiden sich je nachdem, welches Praktikum konkret gewünscht wird. Daher sind nachstehend die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Interessensgruppen zusammengestellt.
Für alle Praktika gilt: Eine Vergütung erfolgt nur im nachstehend genannten Rahmen. Weitere Vergütungen bzw. Kostenerstattungen (wie z.B. Fahrtkosten zur Praktikumsstelle) können nicht gewährt werden.
Schüler*innen
Welche Praktika können Schüler*innen absolvieren?
Es können in der Regel einwöchige Schülerpraktika im Rahmen der Berufsorientierung an Gymnasien, Realschulen oder Hauptschulen absolviert werden (BOGY/BORS/BOH).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Schüler*innen müssen an einer Schule gemeldet sein (Gymnasium, Real- oder Hauptschule oder andere Schularten). Der Bewerbung ist eine Bestätigung der Schule über das Erfordernis
eines Pflichtpraktikums sowie der Haftpflichtübernahme beizulegen.
In welchen Bereichen kann das Schülerpraktikum wahrgenommen werden?
In allen Bereichen des LMW, in denen eine Praktikumsbetreuung gewährleistet werden kann.
Wo und mit welchen Unterlagen kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist an die E-Mail: abteilungssekretariat@landesmuseum-stuttgart.de zu richten. Folgende Unterlagen sind gewünscht
- Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Zeitraums des Praktikums
- Lebenslauf
- das letzte Schulzeugnis
- Bestätigung der Schule zur Erfordernis des Praktikums
- Bestätigung der Schule zur Haftpflichtübernahme
Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Weitere Fragen können gerne an abteilunqssekretariat@Landesmuseum-stuttqart.de gestellt werden.
Studierende
Welche Praktika können Studierende absolvieren?
- Pflichtpraktikum
- freiwilliges Praktikum
- verpflichtende Vorpraktika im Bereich Restaurierung
Welche Voraussetzungen müssen für ein Praktikum erfüllt sein?
Der/die Bewerber*in muss immatrikuliert sein. Als Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizulegen. Freiwillige Praktika sind am LMW nur möglich, wenn zuvor kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-Württemberg absolviert wurde.
Was gilt bei einem Pflichtpraktikum?
Dauer: max. 6 Monate
Vergütung: bis 2 Monate - keine Vergütung
bis 3 Monate - 300 €/Monat ab dem ersten Monat
bis 6 Monate - 500 €/Monat ab dem ersten Monat
Urlaub: Bei einer Praktikumsdauer von über zwei Monaten wird Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat gewährt
Was gilt bei einem freiwilligen Praktikum?
Dauer: 3 Monate
Vergütung: 300 €/Monat
Achtung: Es darf zuvor kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-Württemberg absolviert worden sein.
Urlaub: nach dem Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat
Was gilt bei einem Vorpraktikum?
Dauer: max. 12 Monate
Vergütung: 370 €/Monat
Urlaub: nach dem Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat
Achtung: Nachweis über die Notwendigkeit des Vorpraktikums als Zulassungsvoraussetzung der jeweiligen Ausbildungsstätte erforderlich
In welchen Bereichen kann ich das Praktikum absolvieren?
Das Praktikum kann in allen Abteilungen des Landesmuseums Württemberg (Organigramm Landesmuseum Württemberg) sowie der Landesstelle für Museen oder dem Zentrum für Kulturelle Teilhabe absolviert werden. Das Vorpraktikum ist im Bereich der Restaurierung möglich.
Wo und mit welchen Unterlagen kann ich mich bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein.
Folgende Unterlagen sind erforderlich
- Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Einsatzbereichs und der Dauer des Praktikums
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- beim Pflichtpraktikum: Auszug aus dem Modulhandbuch zur Anforderung
- beim freiwilligen Praktikum: Bestätigung im Motivationsschreiben, dass bisher kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-Württemberg absolviert wurde
- beim Vorpraktikum: Nachweis über die Notwendigkeit des Vorpraktikums als Zulassungsvoraussetzung der jeweiligen Ausbildungsstätte
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
- Die Bewerbung soll möglichst sechs Monate vor dem gewünschten Praktikumszeitraum eingehen
- Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein
- Nach dem Bewerbungseingang werden die Unterlagen geprüft und der Einsatz mit den gewünschten Bereichen abgestimmt
- In der Regel werden Kennenlern-Interviews geführt
- Nach Klärung des Rahmens wird der Praktikumsvertrag ausgefertigt und das Bestätigungsschreiben an die Bewerbenden versandt
- Nach Vollendung des Praktikums erhalten Praktikant*innen eine Praktikumsbescheinigung, auf Wunsch auch mit qualifizierter Bewertung der Gesamtleistung
Berufstätige
Gibt es für Berufstätige die Möglichkeit eines Praktikums?
Ja, im Rahmen einer Hospitation.
Welchem Zweck dient eine Hospitation?
Im Rahmen einer Hospitation können der Arbeitsablauf und die inhaltliche Arbeit der verschiedenen Bereiche kennengelernt werden.
Welche Voraussetzungen sind bei einer Hospitation zu erfüllen?
- Bestätigung der Trägerorganisation zur Erfordernis
- Bestätigung der Trägerorganisation zur Haftungsübernahme
- Abschluss einer Hospitationsvereinbarung
- Es erfolgt keine Vergütung durch das LMW
Wo und mit welchen Unterlagen kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist an die E-Mail bewerbungen@landesmuseum-stuttgart.de zu richten.
Folgende Unterlagen sind erforderlich
- Motivationsschreiben mit Angabe zum gewünschten Einsatzbereich und zur Dauer der Hospitation
- Lebenslauf
- Bestätigung der Trägerorganisation zur Erfordernis
- Bestätigung der Trägerorganisation zur Haftungsübernahme
